Staaten

(Letzte Aktualisierung: 12.09.2022)

Allgemeines

Was ist ein Staat?

Das ist hoch umstritten und noch nicht ganz geklärt.

Insbesondere kann man bei Gebilden, die als Staat anerkannt werden wollen, meist nicht ohne einen Zweifel feststellen, ob sie nun Staaten sind oder nicht. Schließlich hat die Frage sehr häufig einen politisch aufgeladenen Hintergrund und wird oft nicht nach völkerrechtlichen, sondern nach diplomatischen Kriterien entschieden.

Mehr dazu: Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt – die Staatlichkeits-Trias

Muss ein Staat von anderen Staaten anerkannt werden?

Nein. Ein Staat ist ein Staat, wenn er die Definition eines Staates erfüllt.

Die Anerkennung durch andere Staaten kann ein Indiz sein und macht es ggf. auch leichter, im internationalen Bereich handeln zu können. Notwendig ist die Anerkennung aber völkerrechtlich in keiner Weise.

Gibt es eine Registrierung von Staaten?

Nein. Weder die Vereinten Nationen noch irgendeine andere Organisation führt ein „Verzeichnis“ von Staaten. Auch die UNO-Mitgliedschaft ist nicht notwendig, um das Bestehen eines Staates annehmen zu können.

Wann sind nichtselbständige Gebiete Staaten?

Das ist nicht leicht zu beantworten.

Viele Staaten sind in verschiedene Gebieten unterteilt. Falls es sich dabei lediglich um Verwaltungseinheiten handelt, wird man davon ausgehen können, dass diese keine Staaten im Sinne von Gliedstaaten sind. Wenn die Gebiete allerdings eine teilweise Souveränität besitzen, muss man sie auch als Staaten einordnen.

Eine genaue Unterscheidung ist meist nicht möglich. Kriterien sind häufig historische Hintergründe, das Selbstbild des Staates und die innerstaatliche Kompetenzverteilung.

Sind die Bundesländer Staaten?

Ja, dies ist ziemlich unumstritten.

Die föderale Tradition in Deutschland lässt kaum eine andere Deutung zu. Auch das Grundgesetz betont Bundesstaatlichkeit der Bundesrepublik (z.B. in der Präambel oder in Art. 20 Abs. 1 GG). Und schließlich sichert das Grundgesetz den Bundesländern auch ihre Gesetzgebungskompetenz zu (Art. 70 GG) und lässt Änderungen nur mit Zustimmung der Länder im Bundesrat zu (Art. 79 Abs. 2 GG).

Was ist die „Black box“-Theorie?

Im klassischen Völkerrecht waren die Staaten „schwarze Kästen“. Weder strahlte das Völkerrecht in die Rechtsordnung des Staates hinein, noch war es für das Völkerrecht relevant, ob der Staat ein Rechtsstaat oder eine Demokratie war oder die Regierung rechtmäßig im Amt war.

Heute wird dies deutlich differenzierter gesehen. Insbesondere die Menschenrechte spielen hier eine erhebliche Rolle.

Was bedeutet die souveräne Gleichheit der Staaten?

Nach dem Prinzip der souveränen Gleichheit der Staaten sind alle Staaten grundsätzlich gleichwertig. Die Staaten stehen somit gleichberechtigt nebeneinander, egal wie groß, reich, militärisch potent oder diplomatisch integriert einzelne sind. Es gibt keine Über- und Unterordnung, jeder souveräne Staat ist auch wirklich souverän und muss sich nicht der Gewalt oder der Entscheidung eines anderen Staates beugen.

In der Realität gibt es natürlich trotzdem Staaten mit mehr oder weniger Einfluss auf der Weltbühne und manche Akteure werden sich aus Opportunitätsgründen dem anschließen, was andere Staaten für richtig oder falsch halten.

Staatennachfolge

Wann braucht es Staatennachfolge überhaupt?

Die Nachfolgefrage stellt sich nur, wenn die Existenz eines Staates endet. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Staat

  • in mehrere neue Staaten zerfällt oder
  • ein Staat erlischt und auf seinem Territorium einer oder mehrere neue Staaten gegründet werden.

Kein Fall der Staatennachfolge ist es, wenn

  • ein Staat sein Gebiet verändert (z.B. durch Grenzverträge, Abspaltung oder Vereinigung),
  • ein Staat lediglich seinen Namen ändert („Burma“ statt „Myanmar“) oder
  • sich die Staatsform ändert (Demokratie statt Diktatur, Monarchie statt Republik).
Wie wird die Staatennachfolge geregelt?

Das kommt sehr auf den Einzelfall an.

Zum einen kann die Staatennachfolge durch Vertrag geschehen, bspw. hat Russland mit den anderen Sowjetrepubliken vereinbart, die völkerrechtliche Stellung der UdSSR (inkl. bspw. des ständigen Sitzes im Weltsicherheitsrat) zu übernehmen.

Im Übrigen hängt die Stellung als Nachfolgestaat weitgehend von der Anerkennung durch andere Staaten ab. Diese werden den neuen Staat als Inhaber der Rechte und Pflichten des alten Staates anerkennen.

Wie funktioniert die Staatennachfolge in Vermögen?

Sofern es nur einen Nachfolgestaat gibt, übernimmt dieser alle Rechte und Pflichten des alten Staates.

Bei mehreren Nachfolgestaaten wird unterschieden:

Soweit sich Vermögen auf dem Territorium eines der Nachfolgestaaten befindet (z.B. Grundstücke oder stationierte Armeeeinheiten), wird dieses Vermögen zum Vermögen dieses Staates.

Nicht ortsgebundenes Vermögen (z.B. Forderungen gegenüber anderen Staaten) und Schulden (z.B. Staatsanleihen) wird „angemessen“ zwischen mehreren Nachfolgestaaten aufgeteilt. Dies ist in der Regel nicht anders als durch Vertrag zu lösen.

Ist ein Nachfolgestaat an völkerrechtliche Verträge gebunden?

Das kommt darauf an.

Ursprünglich ging man davon aus, dass ein neuer Staat ohne völkerrechtliche Verpflichtungen entsteht („clean slate“, „tabula rasa“). Eine Ausnahme wurde für sog. radizierte Verträge gemacht, also Verträge, die sich unmittelbar auf das Staatsgebiet beziehen und für die Stabilität von Bedeutung sind (insb. Grenzverträge).

Mittlerweile wird eher angenommen, dass ein neuer Staat auch in vertragliche Verpflichtungen des Vorgängerstaates eintritt, also eine volle Rechtsnachfolge einnimmt. Eine Ausnahme wird lediglich für Kolonien angenommen. Diese sollen nicht an die Verträge gebunden bleiben, die die Kolonialmacht für sie ohne ihre eigene Mitwirkung eingegangen ist.

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